Aktuelle Regeln im Sportbetrieb

Ab dem 16. Januar gelten die aktualisierten Regeln im Sportbetrieb:

  • Für die Sportausübung im Freien nur mit gültigem 2 G Nachweis (geimpft/ genesen)
    Zutritt zu den Sportstätten (Vereinsheim, Kraftraum, Bootshallen) ist nur mit einem gültigen 2G-PLUS Nachweis (geimpft/ genesen/ Testnachweis) erlaubt.
  • Maskenpflicht in Gedrängesituationen (drinnen und draußen)
  • Auf dem Vereinsgelände gilt: Mindestabstand von 1,50 Meter, Hygieneregeln einhalten.
  • Es wird empfohlen bereits umgezogen am Verein zu erscheinen. Umkleiden und Duschen sind eingeschränkt nutzbar.
  • Kraftraum ist unter gesonderten Bestimmungen eingeschränkt nutzbar.
  • Jugendraum ist nur unter 2G PLUS Bedingungen nutzbar (Testheftnachweis Schule gilt NICHT).

Bitte beachtet die Details in den beigefügten Regelwerken: